Gesetzlich geschützt. Denn österreichische Prädikatsweine dürfen nicht aufgezuckert werden. Die Lese muß gemeldet werden und wird amtlich kontrolliert. Mit Spätlesen und Auslesen beginnt der Reigen der Prädikatsweine. Diese beiden Stufen müssen aber keine deutliche Restsüße aufweisen. Die edelsüßen Weine wie Beerenauslesen, Ausbruch und Trockenbeerenauslesen werden aus überreifen, edelfaulen oder eingeschrumpften Beeren erzeugt und sind von deutlicher Restsüße charakterisiert.

Süße Eiseskälte. Das süße Wunder, das bei Trockenbeerenauslesen durch das Zusammenschrumpfen und den Pilzbefall der Trauben erreicht wird, entsteht bei Eiswein durch die Kälte. Für den Winzer stellt die Produktion von Eiswein ein nicht unerhebliches Risiko dar. Die Gefahr, daß Vögel die Trauben fressen sowie die Ungewißheit, ob es überhaupt kalt genug wird, ist nicht unerheblich. Eiswein darf nur in gefrorenem Zustand bei ca. minus acht Grad Celsius geerntet und gepreßt werden. Nur der reine “Zuckersirup” gefriert nicht bei diesen tiefen Temperatu

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Edelpilz Botrytis cinerea